Unterhaltsvereinbarung

Die Unterhaltsvereinbarung regelt den Unterhalt und die Betreuung der Kinder von unverheirateten Eltern nach einer Trennung

Wenn unverheiratete Eltern sich trennen, lohnt es sich, schriftliche Vereinbarungen für die Zukunft zu treffen, um klare Verhältnisse zu schaffen. In einer Unterhaltsvereinbarung werden die Zuteilung der Obhut, das Besuchsrecht und der Kinderunterhalt geregelt. Sind sich die Eltern nicht einig, kann die Forderung auf Kinderunterhalt auch vor Gericht durchgesetzt werden. Unterhaltspflichtig wird meistens derjenige Elternteil, der nicht mehr mit dem Kind zusammenwohnt, der weniger Betreuungszeit leistet und der finanziell bessergestellt ist. Die Unterhaltsvereinbarung muss immer von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.

Es lohnt sich, die Unterhaltsvereinbarung unverzüglich nach der Trennung abzuschliessen. Andernfalls entstehen für den unterhaltspflichtigen Elternteil - in den meisten Fällen ist dies der Kindsvater - grosse Ausstände, die später beglichen werden müssen.

Rechtssicherheit und Steuerabzug für den unterhaltspflichtigen Elternteil

Häufig scheut der unterhaltspflichtige Elternteil den Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung. Lieber möchte er anfallende Rechnungen direkt begleichen oder unregelmässige Zahlungen leisten. Dies ist jedoch keine gute Lösung, da dadurch die Rechtssicherheit fehlt. Zudem akzeptiert die Steuerbehörde die Unterhaltsabzüge häufig nur, wenn jeder Betrag mit Rechnung und Zahlungsbeleg belegt werden kann. Wird jedoch eine Unterhaltsvereinbarung vorgelegt, können die Unterhaltsbeiträge in der Steuererklärung vollumfänglich abgezogen werden. Die Unterhaltsvereinbarung ist demnach auch für die Steuern vorteilhaft.

Eine Unterhaltsvereinbarung wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nur dann genehmigt, wenn sie den individuellen Verhältnissen der Familie und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Da es bei der Unterhaltsvereinbarung verschieden Aspekte zu berücksichtigen gibt, empfiehlt es sich, diese von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen.

Sind Sie im Begriff, sich zu trennen, oder leben Sie bereits getrennt, unterstütze ich Sie gerne bei der Erarbeitung einer Unterhaltsvereinbarung.

Florian Andrist, Rechtsanwalt und Notar, LL.M.

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