Betreibungsverfahren

Sämtliche Forderungen auf Geld können mit Einreichung eines Betreibungsbegehrens durchgesetzt werden. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, muss zusätzlich das Rechtsöffnungsverfahren oder ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden, bevor die Pfändung verlangt werden kann.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Eintreibung und Durchsetzung Ihrer Forderungen vor dem Betreibungsamt und vor Gericht.