Betreibungs󠀭­verfahren

Sämtliche Forderungen auf Geld können mit Einreichung eines Betreibungsbegehrens durchgesetzt werden. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, muss zusätzlich das Rechtsöffnungsverfahren oder ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden, bevor die Pfändung verlangt werden kann.󠀭

Gerne helfe ich Ihnen bei der Eintreibung und Durchsetzung Ihrer Forderungen vor dem Betreibungsamt und vor Gericht.