Kaufverträge, Schuldbrief-Errichtungen und Dienstbarkeiten

Sämtliche Kaufverträge betreffend Liegenschaften, Stockwerkeinheiten und Baurechten bedürfen der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Sowohl Dienstbarkeiten (Wegrecht, Leitungsrecht, Näherbaurecht etc.) als auch Schuldbriefe zur Sicherung von Hypotheken bei Banken werden durch den Notar errichtet.

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Anliegen bestmöglich und innert nützlicher Frist umzusetzen.