Inventare und Erbteilungen

Stirbt eine Person, welche über ein Vermögen von CHF 100'000.00 verfügt, verlangt der Regierungsstatthalter die Errichtung eines Steuerinventars durch einen Notar. Insbesondere um über die Konten des Verstorbenen verfügen und den Nachlass aufteilen zu können, muss zudem durch einen Notar ein Erbenschein errichtet werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Errichtung des Inventars sowie bei der Erbteilung.